Bevor man in einer Fahrschule die Führerscheinausbildung macht, sollte ein ärztliches Gutachten eingeholt werden...
Bevor man in einer Fahrschule die Führerscheinausbildung macht, sollte ein ärztliches Gutachten eingeholt werden, ob man überhaupt geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu lenken. Die Lenkerberechtigung/den Führerschein bekommt man nur, wenn man diese Eignung nachweist und das Gutachten zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate ist. Die Führerscheinuntersuchung wird durch praktische Ärztinnen/Ärzte, die dazu berechtigt sind, durchgeführt und im Zuge der Untersuchung wird der Gesundheitszustand und die Fahrtauglichkeit in einem Gutachten festgehalten. Für die Klasse D muss zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening gemacht werden. Die gesetzliche Regelung ist im FSG 8 zu finden.
Das Gutachten nach der Führerscheinuntersuchung hat „geeignet“, „bedingt geeignet“, „beschränkt geeignet“ oder „nicht geeignet“ auszusprechen.
Ignaz-Harrer-Straße 65 5020 Salzburg
+43 662 83 00 93-93
ordination.lehen@derhausarzt.co.at
Vestibulum ac diam sit amet quam vehicula elementum sed sit amet dui. Donec sollicitudin molestie malesuada. Vivamus magna justo, lacinia eget consectetur sed, convallis at tellus.